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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1953 - 3 StR 485/52   

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https://dejure.org/1953,246
BGH, 07.05.1953 - 3 StR 485/52 (https://dejure.org/1953,246)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1953 - 3 StR 485/52 (https://dejure.org/1953,246)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1953 - 3 StR 485/52 (https://dejure.org/1953,246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 377
  • NJW 1954, 1292
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 591/17

    Diebstahl (Diebstahl von Pfandleergut; Abgrenzung von Individual- und

    aa) Das entwendete Pfandleergut war insgesamt für den Angeklagten nach den insoweit maßgeblichen Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1953 - 3 StR 485/52, BGHSt 6, 377, 378; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 242 Rn. 4) fremd.
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    In der Regel führt allerdings der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz nur zur Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts, die auf diesem beruhende dingliche Rechtsübertragung bleibt dagegen wirksam (vgl. BGHSt 6, 377 ff; BGH NJW 1952, 60).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Vom Staat wurde die Dirnentätigkeit nicht nur geduldet, sondern auch ihr Ertrag der Einkommenssteuer unterworfen; auch genieße die Dirne hinsichtlich des von ihr erworbenen Lohnes Eigentumsschutz (BGHSt 6, 379 [BGH 07.05.1953 - 3 StR 485/52]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18

    Sicherstellung von Bargeld; Bankschließfach; Herausgabeverlangen; Eigentum;

    Denn diese hätte das Eigentum an dem ihr für den Geschlechtsverkehr gezahlten Entgelt erworben (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1953 - 3 StR 485/52 - BGHSt 6, 377-380; sowie nunmehr § 1 Satz 1 Prostitutionsgesetz; Staudinger/Fischinger [2017], bei juris, § 1 ProstG, Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

    In der Regel ist jedenfalls die bürgerlichrechtliche Betrachtungsweise auch für das Strafrecht maßgebend (vgl. z.B. RGSt 61, 336, 337; BGHSt 6, 377, 378) [BGH 07.05.1953 - 3 StR 485/52] .
  • VGH Hessen, 26.01.1989 - 10 UE 479/87

    Verbindlichkeit von EuGH-Entscheidungen - Erwerbsunzucht als selbständige

    Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit seinem Urteil vom 7. Mai 1953 - 3 StR 485/52 - (BGHSt 6, 377) entschieden, daß das zwischen einer Dirne und ihrem Kunden durch die Übergabe eines Geldbetrages stattfindende Erfüllungsgeschäft nach § 929 BGB wirksam sei und zum Eigentumswechsel an dem Geld führe, obgleich der zugrunde liegende schuldrechtliche Vertrag sittenwidrig und daher gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig sei.
  • BGH, 30.07.1968 - 1 StR 260/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit

    Diese Nichtigkeit läßt jedoch in der Regel das abstrakte Erfüllungsgeschäft unberührt (vgl. BGHSt 6, 377, 378 [BGH 07.05.1953 - 3 StR 485/52] betr. Dirnenlohn; ebenso BGH Urt. v. 8. Dezember 1967, 4 StR 440/67).
  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60

    Schutzbereich des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Schutz von Fahrzeuginsassen vor

    Zu den weiteren Ausführungen der Verteidigung, die Mindeststrafe des § 316 a Abs. 1 StGB sei bei der hier gegebenen Sachlage (Zusammenhang mit der Dirnentätigkeit des Opfers) "naturrechtlich unvertretbar", kann auf Art. 20 Abs. 3 (zweiter Halbsatz), Art. 97 Abs. 1 GG, sowie auf BGHSt 6, 377 ff hingewiesen werden.
  • BGH, 03.06.1958 - 5 StR 179/58

    Qualifizierung eines Körperteils als "fremde, bewegliche Sache" i.S.d. § 242

    Auch für die strafrechtliche Betrachtung bestimmt sich die Frage, wann und wie Eigentum an einer Sache erworben wird, ausschließlich nach bürgerlichem Recht (BGHSt 6, 377, 378; Maurach, Dt. Strafrecht Bes. Teil 2. Aufl. § 26 II A 2 a; Bruns, Die Befreiung des Strafrechts vom zivilistischen Denken. 1938 S. 291 f.).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.1975 - Ss 55/75
    Da die Voraussetzungen, unter denen sich -ausnahmsweise - die Nichtigkeit des schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts auf das dingliche Erfüllungsgeschäft erstreckt, bei Vereinbarungen zwischen Prostituierten und ihren Kunden nicht erfüllt sind, erwirbt eine Prostituierte Eigentum an dem ihr gezahlten Geld (BGHSt 6, 377, [379] = NJW 1954, 1292; OLG Köln, MDR 1954, 695; OLG Hamburg, NJW 1966, 1525, 1526), vorausgesetzt, daß sich beide über den Eigentumsübergang geeinigt haben.
  • BGH, 14.11.1960 - 2 StR 477/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 08.12.1967 - 4 StR 440/67

    Sachrüge gegen einen Strafausspruch - Verurteilung wegen versuchter Nötigung -

  • BGH, 11.03.1955 - 2 StR 517/54

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53   

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https://dejure.org/1954,175
BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53 (https://dejure.org/1954,175)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1954 - 2 StR 298/53 (https://dejure.org/1954,175)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1954 - 2 StR 298/53 (https://dejure.org/1954,175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitwirkung bei Gewaltanwendung - Mittäter - Notzucht

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 226
  • NJW 1954, 1292
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 07.01.1881 - 3349/80

    Worin besteht die Verschiedenheit zwischen Mitthätern und Gehilfen?

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53
    In Übereinstimmung mit dem überwiegenden Teil des Schrifttums hat das Reichsgericht jedoch die Möglichkeit einer Mittäterschaft bei Notzucht auch für diesen Fall bejaht (RGSt 3, 181, LZ 1921, 109).
  • BGH, 27.08.1953 - 3 StR 294/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53
    Dieser Auffassung hat sich der Bundesgerichtshof bereits angeschlossen (BGH 3 StR 294/53 vom 27. August 1953; BGH 4 StR 118/54 vom 29. April 1954).
  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 118/54
    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53
    Dieser Auffassung hat sich der Bundesgerichtshof bereits angeschlossen (BGH 3 StR 294/53 vom 27. August 1953; BGH 4 StR 118/54 vom 29. April 1954).
  • RG, 09.02.1925 - II 862/24

    1. Ist das Sichverschaffen von Falschgeld im zweiten Fall des § 147 StGB. ein zur

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53
    In den Fällen, in denen die Rechtsprechung eine Eigenhändigkeit ausdrücklich oder stillschweigend bejaht hat, hat sie es darauf abgestellt, ob der Täter nur durch sein eigenes Handeln persönlich den Tatbestand erfüllen kann (RGSt 37, 92; 55, 265; 59, 79 [81]; 61, 199).
  • RG, 26.10.1937 - 4 D 695/37

    1. Ist es rechtlich möglich, daß zwei Männer ein Verbrechen gegen den § 176 Abs.

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53
    Unzutreffend ist endlich die Auffassung, eine Mittäterschaft sei auf Seite des Nur-Nötigenden deshalb ausgeschlossen, weil es tatsächlich unmöglich sei, den Beischlaf eines anderen als eigene Tat zu wollen (vgl. RGSt 71, 364).
  • RG, 26.02.1921 - IV 1849/20

    1. Erfordert § 240 StGB. das Bewußtsein des Drohenden und des Bedrohten, daß die

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53
    In den Fällen, in denen die Rechtsprechung eine Eigenhändigkeit ausdrücklich oder stillschweigend bejaht hat, hat sie es darauf abgestellt, ob der Täter nur durch sein eigenes Handeln persönlich den Tatbestand erfüllen kann (RGSt 37, 92; 55, 265; 59, 79 [81]; 61, 199).
  • RG, 24.03.1904 - 4206/03

    Können mehrere als Mittäter einer falschen Versicherung an Eidesstatt sich

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53
    In den Fällen, in denen die Rechtsprechung eine Eigenhändigkeit ausdrücklich oder stillschweigend bejaht hat, hat sie es darauf abgestellt, ob der Täter nur durch sein eigenes Handeln persönlich den Tatbestand erfüllen kann (RGSt 37, 92; 55, 265; 59, 79 [81]; 61, 199).
  • RG, 11.02.1927 - I 94/27

    Kann zwischen einer Anstiftung zum Meineid und einem vom Anstifter selbst

    Auszug aus BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53
    In den Fällen, in denen die Rechtsprechung eine Eigenhändigkeit ausdrücklich oder stillschweigend bejaht hat, hat sie es darauf abgestellt, ob der Täter nur durch sein eigenes Handeln persönlich den Tatbestand erfüllen kann (RGSt 37, 92; 55, 265; 59, 79 [81]; 61, 199).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: BGH bestätigt Urteil des

    Ob dies der Fall ist, ist mit Rücksicht auf die Fassung des gesetzlichen Tatbestands sowie mit Blick auf den Zusammenhang der einschlägigen Gesetzesbestimmungen und die Entstehungsgeschichte zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 37/20, NJW 2020, 2201 Rn. 9; Urteil vom 25. Juni 1954 - 2 StR 298/53, BGHSt 6, 226, 227; Jakobs, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., Abschn. 21 Rn. 19 und 21; Auerbach, Die eigenhändigen Delikte, 1978, S. 26 ff.).
  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Staschyinskij - § 211 StGB, Heimtücke, § 25 StGB, Täterschaft und Teilnahme

    Dieser sogenannten subjektiven Teilnahmelehre hat sich im Grundsatz auch der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung von vornherein angeschlossen (BGHSt 2, 150, 156; 2, 169, 170; 4, 20, 21; 6, 226, 228; 6, 248, 249; 8, 70, 73).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 37/20

    Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Rechtsgut; Schutz des Staates und der

    (1) Ein eigenhändiges Delikt liegt vor, wenn der Täter nur durch sein eigenes Handeln persönlich den Tatbestand erfüllen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1954 - 2 StR 298/53, BGHSt 6, 226, 227 mwN).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    Die Rechtsprechung stellt bei der Annahme solcher Delikte darauf ab, ob das maßgebliche Unrecht weniger in der Gefährdung des Rechtsguts als in eigenem verwerflichen Tun liegt (BGHSt 6, 226, 227; 41, 242, 243).
  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 236/95

    Urteil im "Flachslandenprozeß"

    Diese Ansicht könnte zwar mit der gleichen Begründung bezweifelt werden, die unter der früheren Fassung des § 177 StGB die Meinung stützte, auch derjenige, der den Beischlaf nicht selbst ausführt, könne Mittäter der Vergewaltigung sein (vgl. BGHSt 6, 226; 27, 205); das wurde 1973 Gesetz.

    Entscheidend sind jedoch die Fassung des gesetzlichen Tatbestands (vgl. BGHSt 6, 226, 227), der Zusammenhang - und die Zusammenschau - der einschlägigen Gesetzesbestimmungen, schließlich deren Entstehungsgeschichte.

  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 369/01

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Mitsichführen einer Schusswaffe; bewaffneter

    Die Rechtsprechung stellt darauf ab, ob der Täter den Tatbestand nur persönlich durch sein eigenes Handeln erfüllen kann, das Unrecht also nicht maßgeblich in der Herbeiführung eines Erfolges, sondern in seinem eigenen verwerflichen Tun liegt (BGHSt 6, 226, 227).

    Dabei kann die Frage, ob das entscheidende Unrecht im Erfolg oder im Handeln selbst liegt, im Einzelfall nur nach dem Gesetz beantwortet werden, so daß die Eigenhändigkeit einer Straftat wesentlich von der Fassung des Tatbestands durch den Gesetzgeber abhängt (BGHSt 6, 226, 227; 41, 242, 243).

  • OLG Celle, 15.12.1960 - 1 Ss 314/60
    Zwar ist, wie der BGH in dem von der Strafkammer angeführten Urteil (BGHSt 6, 226) entschieden hat, das Notzuchtsverbrechen, das durch Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen wird, kein eigenhändiges Delikt; insoweit ist nach dem genannten Urteil Mittäterschaft durch Nur-Nötigen möglich.

    Wie die Rechtsfrage bei der Begehungsform der Notzucht nach § 177 Abs. 1 2. HS [§ 179 Abs. 2 StGB n.F.] zu beurteilen ist, hat der BGH bislang aber offengelassen (vgl. den Schlußsatz in BGHSt 6, 226) und damit angedeutet, daß sie für diese Begehungsform möglicherweise anders zu entscheiden sei.

    Hinsichtlich der ersten Steigerungsgruppe (1. Stufe: gewaltsame Vornahme oder durch qualifizierte Drohung abgenötigte Duldung unzüchtiger Handlungen - 2. Stufe: "Notzucht im engeren Sinne") hat der BGH für beide Verbrechen ausgesprochen, daß sie keine eigenhändigen Delikte sind (vgl. einerseits BGH LM Nr. 3 zu § 176 Abs. 1 Ziff. 1 StGB und andererseits die schon von der Strafkammer genannte Entscheidung BGHSt 6, 226).

    Der Grund dafür, daß die beiden Verbrechen der ersten Steigerungsgruppe keine eigenhändigen Delikte sein sollen, ist vornehmlich darin gesehen worden, daß bei ihnen die Nötigungshandlung im Vordergrund der Tatbestandsmäßigkeit stehe (BGHSt 6, 226 und dieser Entscheidung folgend BGH LM Nr. 3 zu § 176 Abs. 1 Ziff. 1 StGB sowie BGH NJW 1960, 2250).

  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

    Ob dies der Fall ist, ist mit Rücksicht auf die Fassung des gesetzlichen Tatbestands sowie mit Blick auf den Zusammenhang der einschlägigen Gesetzesbestimmungen und die Entstehungsgeschichte zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 37/20, NJW 2020, 2201 Rn. 9; Urteil vom 25. Juni 1954 - 2 StR 298/53 Rn. 6, BGHSt 6, 226, 227; Jakobs, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., Abschn. 21 Rn. 19 und 21; Auerbach, Die eigenhändigen Delikte, 1978, S. 26 ff.).
  • KG, 25.08.1976 - Ss 374/75
    Dreher kommentiere diese Vorschrift wie folgt: Täter kann nach der von Nr. 1 und § 177 abweichenden Fassung nur ein Mann sein, der den Beischlaf selbst vollzieht (eigenhändiges Delikt), BGHSt 6, 226 (228) = NJW 1954, 1292; BGHSt 15, 132 -- NJW 1960, 2250; BGH, bei Dallinger, MDR 1968, 728-1 OLG Celle, NJW 1961, 1080 ... Bei diesem Stand der Meinungen müsse man davon ausgehen, daß die Rechtsprechung § 179 in der vorliegenden Formulierung als eigenhändiges Delikt verstehe.

    Zwar kann bei diesem Delikt Mittäterschaft in der Weise gegeben sein, daß der eine Beteiligte die Drohung vornimmt, während der andere den Beischlaf ausübt (vgl. BGHSt 6, 226 = NJW 1954, 1292 in. w. Nachw.; Dreher, § 177 Rdnr. 6; Prot. des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform VI, S. 1018), indes war die Drohung, "wehe, Du sagst nein" nicht mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben der Zeugin H verbunden.

  • BGH, 22.05.1957 - 2 StR 181/57

    Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts als Entscheidugnsgrundlage bzgl.

    Er ist daher Mittäter (BGHSt 6, 226; 8, 393).

    Es kann daher genügen, daß der Täter, ohne den Beischlaf selbst ausüben zu wollen, die Nötigungshandlung als eigene Tat will und dabei billigt, daß sie zur Duldung des Beischlafs durch die Genötigte führt (BGHSt 6, 226).

  • BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77

    Voraussetzungen für das Setzen der Beweiswürdigung des Angeklagten an die Stelle

  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 91/71

    Rüge über nicht zugelassene Beweise und Nichteingehen aus Hilfsanträge -

  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 413/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 25.10.1961 - 2 StR 414/61

    Gemeinschaftliche Nötigung zur Unzucht und versuchte Notzucht - Verhältnis des §

  • BGH, 26.04.1955 - 1 StR 94/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.10.1954 - 4 StR 392/54

    Nötigung zur Unzucht - Eigenhändiges Verbrechen - Geistig Mitwirkende -

  • LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67

    Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von

  • BGH, 24.08.1960 - 2 StR 299/60
  • BGH, 03.10.1972 - 4 StR 439/72

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Abgrenzung zwischen

  • BGH, 28.06.1972 - 2 StR 159/72

    Einverständnis des Angeklagten bei der Entlassung von Zeugen - Potenzieller

  • BGH, 19.03.1968 - 1 StR 11/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchter Schändung einer

  • BGH, 01.07.1964 - 2 StR 160/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.07.1954 - 3 StR 172/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.03.1966 - 1 StR 573/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Entführung in

  • BGH, 15.05.1956 - 5 StR 127/56

    Rechtsmittel

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